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Energieausweis richtig lesen: Was die Farbskala von A+ bis H über Ihre Heizkosten verrät

Paar bei einer Hausbesichtigung im hellen Wohnzimmer, eine freundliche Maklerin zeigt ein Dokument mit farbigem Balkendiagramm
Das wichtigste Blatt bei der Besichtigung ist oft das mit dem bunten Balken. (Symbolbild: Immomeg)

Grün ist gut, Rot wird teuer, so viel ist klar. Doch erst der Kennwert in Kilowattstunden verrät, was ein Haus im Jahr ungefähr an Energiekosten verschlingt. So lesen Sie den Energieausweis und erkennen, ob Bedarf oder Verbrauch dahintersteckt.

6 Min. Lesezeit Geprüft am 12.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Effizienzklassen reichen von A+ mit weniger als 30 kWh pro Quadratmeter und Jahr bis H mit 250 kWh und mehr.
  • Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Bausubstanz und Technik, der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre.
  • Ein Energieausweis gilt 10 Jahre und muss bei Verkauf und Vermietung spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
  • Kennwert mal Wohnfläche mal Preis pro kWh ergibt eine grobe Schätzung der jährlichen Energiekosten, bei 120 Quadratmetern und 180 kWh etwa 2.600 Euro.
Inhalt dieses Artikels
  1. Die Farbskala von A+ bis H: Was hinter den Klassen steckt
  2. Bedarf oder Verbrauch: zwei Ausweise, zwei völlig verschiedene Aussagen
  3. Endenergie oder Primärenergie: Welche Zahl für Ihren Geldbeutel zählt
  4. Heizkosten überschlagen: die Rechnung für den Küchentisch
  5. Was Verkäufer und Vermieter vorlegen müssen
  6. Worauf ich bei Besichtigungen heute als Erstes schaue
  7. Häufige Fragen

Bei der dritten Wohnung, die ich mir als Käufer angesehen habe, lag der Energieausweis schon auf der Fensterbank, bevor ich die Schuhe ausgezogen hatte. Der kleine Pfeil auf der Farbskala zeigte auf ein kräftiges Orange. Der Verkäufer meinte, das sei für das Baujahr ganz normal.

Vermutlich hatte er damit sogar recht. Nur heißt „normal“ bei einem Kennwert von 180 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr und 120 Quadratmetern Fläche: grob 2.600 Euro Energiekosten im Jahr, wenn man mit 12 Cent pro Kilowattstunde rechnet. Eine vergleichbare Wohnung in Klasse C hätte ungefähr die Hälfte gekostet.

Der Energieausweis ist eines der wenigen Papiere bei einer Besichtigung, das Ihnen wirklich etwas über künftige Kosten verrät. Man muss ihn nur lesen können. Das dauert keine fünf Minuten, versprochen.

Die Farbskala von A+ bis H: Was hinter den Klassen steckt

Herzstück ist der Balken, der von Grün über Gelb nach Rot verläuft. Darauf markiert ein Pfeil den Energiekennwert des Gebäudes, also wie viele Kilowattstunden Endenergie es pro Quadratmeter und Jahr braucht. Aus diesem Wert ergibt sich die Effizienzklasse nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Die dritte Spalte der Tabelle ist meine eigene Überschlagsrechnung, keine offizielle Angabe. Sie zeigt aber gut, wie weit die Klassen auseinanderliegen.

KlasseEndenergie in kWh pro m² und JahrGrobe Kosten für 100 m² bei 12 Cent pro kWh
A+unter 30unter 360 Euro
A30 bis unter 50360 bis 600 Euro
B50 bis unter 75600 bis 900 Euro
C75 bis unter 100900 bis 1.200 Euro
D100 bis unter 1301.200 bis 1.560 Euro
E130 bis unter 1601.560 bis 1.920 Euro
F160 bis unter 2001.920 bis 2.400 Euro
G200 bis unter 2502.400 bis 3.000 Euro
Hab 250über 3.000 Euro

Zwischen einem Haus in Klasse B und einem in Klasse G liegen bei gleicher Fläche also schnell 1.500 Euro und mehr im Jahr. Über zehn Jahre ist das ein ordentlicher Gebrauchtwagen.

Schauen Sie beim Lesen aber nicht nur auf die Farbe. Mindestens genauso wichtig ist die Frage, was für ein Ausweis vor Ihnen liegt.

Bedarf oder Verbrauch: zwei Ausweise, zwei völlig verschiedene Aussagen

Es gibt zwei Sorten Energieausweis, und sie messen etwas ganz Unterschiedliches.

Der Bedarfsausweis wird berechnet. Fachleute nehmen sich das Gebäude vor: Wände, Dach, Fenster, Keller, Heizung, Warmwasser. Daraus ergibt sich, wie viel Energie das Haus bei einer standardisierten Nutzung braucht. Wer darin wohnt und wie diese Menschen heizen, spielt keine Rolle. Deshalb lassen sich Bedarfsausweise gut miteinander vergleichen.

Der Verbrauchsausweis schaut zurück. Er beruht auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre. Das ist ehrlich, hängt aber stark von den Bewohnern ab. Eine alleinstehende Rentnerin, die nur Küche und Wohnzimmer heizt, sorgt für einen schönen Wert. Eine Familie mit drei Kindern macht aus demselben Haus auf dem Papier ein deutlich schlechteres.

Genau das habe ich bei einer Besichtigung erlebt: ein Häuschen aus den Sechzigern mit erstaunlich freundlichem Verbrauchsausweis. Im Gespräch kam dann heraus, dass die Vorbesitzerin das Obergeschoss seit Jahren kaum noch beheizt hatte.

Für bestimmte ältere Häuser ist der Bedarfsausweis deshalb Pflicht: bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, sofern sie nicht mindestens den Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.

Endenergie oder Primärenergie: Welche Zahl für Ihren Geldbeutel zählt

Auf vielen Ausweisen stehen zwei Kennwerte, und das sorgt regelmäßig für Verwirrung.

Die Endenergie ist das, was tatsächlich am Haus ankommt und bezahlt wird: Gas, Heizöl, Fernwärme, Pellets oder Strom für die Wärmepumpe. Für Ihre Heizkosten ist das die richtige Zahl, und nach ihr richtet sich auch die Effizienzklasse.

Die Primärenergie rechnet zusätzlich die Vorkette ein, also Gewinnung, Umwandlung und Transport des Energieträgers. Sie zeigt eher, wie viel Ressourcen insgesamt draufgehen, als was am Ende auf Ihrer Rechnung steht. Deshalb kann ein Haus je nach Heizung bei der Primärenergie ganz anders dastehen als bei der Endenergie.

Achten Sie außerdem auf den angegebenen Energieträger. Dieselbe Zahl an Kilowattstunden kostet mit Gas etwas anderes als mit Fernwärme oder Strom. Eine Wärmepumpe braucht zwar teureren Strom, davon aber deutlich weniger Kilowattstunden als eine Gasheizung für dieselbe Wärme.

Modernisiertes Einfamilienhaus mit frisch gedämmter Fassade und Solarmodulen auf dem Dach an einem sonnigen Herbsttag
Dämmung und moderne Technik können ein Haus auf der Farbskala deutlich nach vorn bringen.

Heizkosten überschlagen: die Rechnung für den Küchentisch

Mit dem Kennwert können Sie die Energiekosten grob abschätzen. Sie brauchen dafür nur einen Taschenrechner:

  1. Kennwert ablesen. Nehmen Sie die Endenergie in kWh pro Quadratmeter und Jahr, zum Beispiel 180.
  2. Mit der Fläche malnehmen. Bei 120 Quadratmetern ergibt das 21.600 kWh im Jahr.
  3. Mit dem Preis pro kWh malnehmen. Bei 12 Cent sind das 2.592 Euro, also rund 2.600 Euro im Jahr.
  4. Den Preis anpassen. Setzen Sie den Preis ein, der zum Energieträger des Hauses passt, am besten aus einem aktuellen Tarif.

Zum Vergleich: Dieselbe Fläche mit einem Kennwert von 90, also Klasse C, landet bei 10.800 kWh und rund 1.300 Euro.

Das ist eine grobe Orientierung, keine Prognose. Energiepreise schwanken, Winter sind unterschiedlich kalt, und wie Sie selbst heizen, macht viel aus. Wie viel, sieht man schon am Thermostat am Heizkörper: Jedes Grad weniger spart rund 6 Prozent Heizenergie. Mit dem Heizkosten-Sparrechner auf unserer Startseite können Sie das für Ihre Wohnung durchspielen.

Was Verkäufer und Vermieter vorlegen müssen

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet, muss den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Nach dem Vertragsschluss bekommen Käufer oder Mieter eine Kopie. Auch als Mietinteressent dürfen Sie also erwarten, den Ausweis zu sehen.

Schon in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Angaben stehen:

  • die Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • der Energiekennwert
  • der wesentliche Energieträger der Heizung
  • das Baujahr
  • die Effizienzklasse

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Fehlt er oder fehlen die Pflichtangaben, kann das mit einem Bußgeld geahndet werden. Ausstellen dürfen ihn nur qualifizierte Fachleute, etwa Energieberater, Architekten, Ingenieure und bestimmte Handwerker. Ein Verbrauchsausweis ist meist deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis, weil keine aufwendige Berechnung des Gebäudes nötig ist.

Wer kauft, sollte die laufenden Energiekosten gleich in die Gesamtrechnung aufnehmen, zusammen mit den Kaufnebenkosten beim Hauskauf. Bei Streit um fehlende Angaben helfen Mieterverein, Eigentümerverband oder eine Anwältin.

Worauf ich bei Besichtigungen heute als Erstes schaue

Ich kenne den Energieausweis von beiden Seiten. In der Hausverwaltung habe ich ihn Mietinteressenten in die Hand gedrückt, später als Käufer habe ich ihn selbst kritisch gelesen. Mein Ablauf ist inzwischen immer derselbe.

Zuerst die Art: Bedarf oder Verbrauch? Bei einem Verbrauchsausweis frage ich sofort, wer in den letzten drei Jahren dort gewohnt hat. Dann das Ausstellungsdatum. Ist seitdem etwas passiert, neue Fenster oder eine neue Heizung, kann das Haus heute besser dastehen als auf dem Papier.

Danach kommt der Energieträger, und erst ganz zum Schluss die Farbe. Die Farbe ist der Teil, auf den alle schauen. Die Zahl daneben ist der Teil, der Ihnen die Rechnung schreibt.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis gilt 10 Jahre ab Ausstellung. Danach brauchen Sie einen neuen, wenn Sie verkaufen oder vermieten wollen. Das Ausstellungsdatum steht auf der ersten Seite.

Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich weder verkaufe noch vermiete?

Für Ihr selbst genutztes Haus müssen Sie in der Regel keinen vorlegen, solange Sie weder verkaufen noch vermieten. Neubauten bekommen allerdings grundsätzlich einen. Für die eigene Planung, etwa vor einer Sanierung, kann ein Bedarfsausweis trotzdem aufschlussreich sein.

Ist ein Haus in Klasse G oder H automatisch ein schlechter Kauf?

Nicht unbedingt. Es kann günstiger angeboten werden und viel Potenzial haben. Rechnen Sie aber höhere Energiekosten und mögliche Sanierungskosten von Anfang an mit ein und holen Sie sich im Zweifel eine Energieberatung.

Welcher Ausweis ist aussagekräftiger?

Für den Vergleich zwischen zwei Häusern ist der Bedarfsausweis besser, weil er unabhängig vom Verhalten der Bewohner ist. Der Verbrauchsausweis zeigt dafür, was in der Praxis tatsächlich verbraucht wurde. Am meisten wissen Sie, wenn Sie den Ausweis mit echten Heizkostenabrechnungen vergleichen.

Quellen und Grundlagen

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG): Vorschriften zum Energieausweis
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG): Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG): Effizienzklassen für Wohngebäude
  • Wärmeschutzverordnung von 1977

Stand: 12. Oktober 2026. Der Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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