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Hauskauf: Mit diesen Nebenkosten rechnen viele zu knapp (mit Beispielrechnung)

Glückliche junge Familie mit zwei Kindern vor einem Einfamilienhaus mit Herbstgarten, die Mutter hält einen Schlüsselbund hoch
Endlich der eigene Schlüssel. Bis dahin sind meist schon einige Zehntausend Euro Nebenkosten geflossen. (Symbolbild: Immomeg)

Beim Hauskauf schauen alle auf den Kaufpreis. Doch Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler kosten schnell 9 bis 12 Prozent extra, und die Bank will dieses Geld meist aus Ihrem Eigenkapital sehen. Eine ehrliche Rechnung mit Beispiel.

6 Min. Lesezeit Geprüft am 12.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grunderwerbsteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent in Bayern und 6,5 Prozent, etwa in Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg.
  • Für Notar und Grundbuchamt sollten Sie zusammen grob 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises einplanen.
  • Seit dem 23. Dezember 2020 zahlen Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern höchstens die Hälfte der Maklerprovision, wenn beide Seiten zahlen.
  • Bei einem Haus für 400.000 Euro kommen in NRW rund 48.280 Euro Nebenkosten zusammen, in Bayern rund 36.280 Euro.
Inhalt dieses Artikels
  1. Drei große Posten, die fast immer anfallen
  2. Grunderwerbsteuer: Ihr Bundesland entscheidet über Tausende Euro
  3. Notar und Grundbuch: kleiner Prozentsatz, viel Arbeit dahinter
  4. Makler: Was sich seit Dezember 2020 geändert hat
  5. Die Beispielrechnung: dasselbe Haus, zwei Bundesländer
  6. Was ich heute anders rechnen würde
  7. Häufige Fragen

Der Moment, in dem mir beim Wohnungskauf das Geld ausging, war nicht der Notartermin. Er kam ein paar Wochen später, an einem Samstagvormittag im Baumarkt, vor einem Regal mit Schleifpapier für alte Dielen. Kaufpreis, Steuer, Notar, Makler: alles hatte ich sauber durchgerechnet. Nur der Puffer für die Renovierung war so knapp, dass er nach dem Abschleifen der Böden fast aufgebraucht war.

Dabei hätte ich es wissen müssen. Ich habe acht Jahre in einer Leipziger Hausverwaltung gearbeitet und dort viele Eigentümerwechsel begleitet. Trotzdem stand ich bei meiner eigenen Wohnung in Gohlis mit einem zu dünnen Polster da.

Deshalb hier die Rechnung, die ich mir damals selbst gewünscht hätte: welche Posten auf Sie zukommen, wie groß sie sind und warum der Kaufpreis nie die ganze Wahrheit ist.

Drei große Posten, die fast immer anfallen

Kaufnebenkosten sind alles, was Sie zusätzlich zum Kaufpreis bezahlen, damit die Immobilie am Ende wirklich Ihnen gehört. Bei fast jedem Kauf sind das drei Blöcke:

  • Grunderwerbsteuer an das Finanzamt, je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent
  • Notar und Grundbuchamt, zusammen grob 1,5 bis 2 Prozent
  • Maklerprovision, falls ein Makler beteiligt ist, für Käufer häufig 3,57 Prozent

Steuer und Notar können Sie nicht wegverhandeln. Ein Grundstückskaufvertrag muss in Deutschland notariell beurkundet werden, sonst ist er nicht wirksam. Und ohne bezahlte Grunderwerbsteuer werden Sie nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Beim Makler sieht es anders aus: Kaufen Sie direkt vom Eigentümer, fällt dieser Posten komplett weg.

Grunderwerbsteuer: Ihr Bundesland entscheidet über Tausende Euro

Die Grunderwerbsteuer ist meistens der dickste Brocken. Den Steuersatz legt jedes Bundesland selbst fest, und die Spanne ist erstaunlich groß. Bayern verlangt 3,5 Prozent. Am oberen Ende stehen mit 6,5 Prozent unter anderem Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein. Die übrigen Länder liegen irgendwo dazwischen.

Weil die Länder ihre Sätze immer wieder einmal ändern, sollten Sie den aktuellen Wert für Ihr Bundesland vor dem Kauf nachschlagen. Ein halber Prozentpunkt klingt nach wenig. Bei 400.000 Euro sind das 2.000 Euro.

Der Ablauf ist unspektakulär. Der Notar meldet den Kauf dem Finanzamt, Sie bekommen einen Steuerbescheid und zahlen. Erst dann stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, und erst mit ihr trägt das Grundbuchamt Sie als neue Eigentümerin oder neuen Eigentümer ein.

Dass die Küche in Deutschland so oft ein eigenes Thema ist, hat übrigens eine sehr deutsche Geschichte. Wir haben sie unter Warum Deutsche beim Umzug ihre Küche mitnehmen aufgeschrieben.

Notar und Grundbuch: kleiner Prozentsatz, viel Arbeit dahinter

Für Notar und Grundbuchamt rechnen Sie zusammen mit grob 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Die Gebühren sind nicht frei verhandelbar, sondern im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Ein Preisvergleich zwischen Notaren bringt deshalb nichts.

Dafür passiert einiges. Der Notar entwirft den Kaufvertrag, liest ihn beim Termin vollständig vor und sichert Ihren Anspruch auf das Eigentum mit einer Vormerkung im Grundbuch ab. Er sorgt außerdem dafür, dass Sie den Kaufpreis erst zahlen müssen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das Grundbuchamt berechnet für die Eintragungen eigene Gebühren.

Wer finanziert, braucht zusätzlich eine Grundschuld für die Bank. Auch die wird beim Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen, und auch das kostet. In der Faustformel von 1,5 bis 2 Prozent ist das schon enthalten. Ich lag mit Finanzierung am Ende recht nah an den 2 Prozent. Bei Fragen zum Vertrag ist der Notar selbst Ihr Ansprechpartner, bei steuerlichen Fragen eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Lächelndes Paar unterschreibt in einem hellen, modernen Notarbüro Dokumente, der Notar ist am Bildrand teilweise zu sehen
Ohne Notar geht beim Immobilienkauf nichts. Seine Gebühren sind gesetzlich festgelegt.

Makler: Was sich seit Dezember 2020 geändert hat

Früher trugen Käufer in manchen Regionen die komplette Provision allein. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher die sogenannte Halbteilung nach § 656c BGB. Zahlen Käufer und Verkäufer beide an den Makler, dann zu gleichen Teilen. Sie als Käufer zahlen also höchstens die Hälfte.

Regional üblich sind für Käufer heute häufig 3,57 Prozent. Das sind 3 Prozent plus 19 Prozent Mehrwertsteuer. Je nach Region und Makler kann der Satz abweichen, deshalb lohnt der Blick ins Exposé, bevor Sie zur ersten Besichtigung fahren.

Die Halbteilung gilt nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser. Bei einem Mehrfamilienhaus lohnt deshalb ein besonders genauer Blick in die Provisionsvereinbarung.

Die Beispielrechnung: dasselbe Haus, zwei Bundesländer

Nehmen wir ein Einfamilienhaus für 400.000 Euro, gekauft über einen Makler und mit Finanzierung. Einmal steht es in Nordrhein-Westfalen, einmal in Bayern.

PostenNordrhein-WestfalenBayern
Kaufpreis400.000 Euro400.000 Euro
Grunderwerbsteuer (6,5 bzw. 3,5 Prozent)26.000 Euro14.000 Euro
Notar und Grundbuch (ca. 2 Prozent)8.000 Euro8.000 Euro
Makler (3,57 Prozent)14.280 Euro14.280 Euro
Nebenkosten zusammen48.280 Euro36.280 Euro
Anteil am Kaufpreisgut 12 Prozentgut 9 Prozent

Exakt 12.000 Euro Unterschied, nur wegen einer Landesgrenze. Und in dieser Tabelle fehlt noch alles, was nach dem Notartermin kommt.

Und hier wird es für die Finanzierung ernst: Banken erwarten in aller Regel, dass Sie die Nebenkosten aus Eigenkapital bezahlen. Wer in NRW 48.280 Euro Nebenkosten hat und 50.000 Euro auf dem Konto, bringt für den eigentlichen Kaufpreis rechnerisch fast nichts mehr mit. Ihre eigenen Zahlen können Sie mit dem Kaufnebenkosten-Rechner auf unserer Startseite durchspielen.

Was in keiner Tabelle steht

Die drei großen Posten sind planbar. Tückisch sind die kleineren, die keiner auf dem Zettel hat. Typische Kandidaten:

  1. Gutachter: Ein Bausachverständiger, der vor dem Kauf Dach, Keller und Leitungen ansieht, kostet Geld. Er kann Ihnen aber eine teure Überraschung ersparen.
  2. Renovierung: Böden, Bad, Elektrik, Malerarbeiten. Gerade bei älteren Häusern summiert sich das schneller, als man denkt.
  3. Umzug: Transporter, Helfer, Kartons, oft auch ein oder zwei Monate doppelte Wohnkosten, weil die alte Miete noch läuft.
  4. Finanzierungsnebenkosten: zum Beispiel Bereitstellungszinsen, die anfallen, wenn die Bank das Darlehen bereithält, Sie es aber noch nicht abgerufen haben.
  5. Einrichtung: Lampen, Gardinen, manchmal eine komplette Küche.

Schauen Sie vor dem Kauf außerdem genau in den Energieausweis. Die Farbskala verrät, ob nach dem Einzug eine größere Rechnung für Heizung oder Dämmung droht. Wie man das Papier liest, steht in unserem Artikel Energieausweis richtig lesen.

Was ich heute anders rechnen würde

Mein Fehler war damals nicht, dass ich mich verrechnet hätte. Die drei großen Posten stimmten fast auf den Euro. Mein Fehler war, dass ich die Renovierung als Restgröße behandelt habe: Was übrig bleibt, geht in die Böden. Übrig blieb zu wenig.

Heute würde ich es umgekehrt machen. Zuerst den Puffer festlegen, für Renovierung und Unvorhergesehenes, und dieses Geld gedanklich wegschließen. Dann ausrechnen, welcher Kaufpreis mit dem Rest noch geht. Das fühlt sich beim Besichtigen weniger schön an, weil plötzlich die Altbauwohnung mit dem Erker aus dem Budget fällt. Aber man schläft besser.

Aus der Hausverwaltung kenne ich noch eine zweite Falle. Bei Eigentumswohnungen kommt nach dem Kauf jeden Monat Hausgeld dazu, und manchmal eine Sonderumlage, wenn die Gemeinschaft das Dach oder die Fassade saniert. Lesen Sie vor dem Kauf die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen. Was dort seit Jahren vertagt wird, landet irgendwann auch auf Ihrem Konto.

Häufige Fragen

Kann ich die Kaufnebenkosten mitfinanzieren?

Manche Banken finanzieren einen Teil der Nebenkosten mit, manche sogar mehr als den Kaufpreis. Das ist aber eher die Ausnahme und kostet in der Regel spürbar höhere Zinsen. Die meisten Banken erwarten, dass Sie mindestens die Nebenkosten aus eigenem Geld bezahlen.

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer bezahlen?

Nach dem Notartermin schickt Ihnen das Finanzamt einen Steuerbescheid. Fällig ist die Steuer in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Erst danach kann das Grundbuchamt Sie als Eigentümer eintragen, das Geld sollte also rechtzeitig bereitliegen.

Muss ich Maklerprovision zahlen, wenn ich privat kaufe?

Nein. Ist kein Makler beteiligt, fällt auch keine Provision an. Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch bleiben aber, ganz egal, von wem Sie kaufen.

Lohnt es sich, die mitverkaufte Küche im Kaufvertrag extra aufzuführen?

Ja, wenn bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche mitverkauft werden. Auf diesen Anteil fällt keine Grunderwerbsteuer an. Setzen Sie aber realistische Werte an, die Sie im Zweifel belegen können, etwa mit alten Rechnungen und Fotos.

Quellen und Grundlagen

  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) und Landesgesetze zum Steuersatz
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
  • § 656c BGB (Halbteilung der Maklerprovision)
  • § 311b BGB (notarielle Beurkundung von Grundstückskaufverträgen)

Stand: 12. Oktober 2026. Der Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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