Warum Deutsche beim Umzug ihre Küche mitnehmen (und Ausländer darüber nur staunen)
Leere Wand, zwei Anschlüsse, ein Kabel an der Decke: So sieht die Küche vieler deutscher Mietwohnungen beim Einzug aus. Zugezogene staunen, Deutsche schleppen ihre Küche von Wohnung zu Wohnung. Eine kleine Kulturgeschichte mit Tipps zur Ablöse.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland werden viele Mietwohnungen ohne Einbauküche vermietet, Mieter kaufen eigene Küchen und nehmen sie beim Umzug mit.
- Als Vorläufer der modernen Einbauküche gilt die Frankfurter Küche von 1926, entworfen von der Architektin Margarete Schütte-Lihotzky.
- Eine Küchenablöse ist unwirksam, soweit der Preis in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert steht; als Faustregel gelten mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert.
- Gehört die Küche dem Vermieter, ist sie Teil der Mietsache, Reparaturen sind dann meist seine Sache.
Inhalt dieses Artikels
- Leere Wand, zwei Anschlüsse: Was „ohne Küche“ hier bedeutet
- Wie alles anfing: Frankfurt, 1926
- Und warum hängt da nur ein Kabel von der Decke?
- Die Küchenablöse: Was der Nachmieter zahlen muss und was nicht
- Küche abbauen und mitnehmen: So übersteht sie den Umzug
- Was von meiner ersten Küche übrig ist
- Häufige Fragen
Meine erste Küche bin ich dreimal mit umgezogen. Und jedes Mal ist sie ein Stück kürzer geworden.
Gekauft hatte ich sie für meine erste eigene Mietwohnung in Leipzig: weiß, schlicht, mit einer Arbeitsplatte in Buchenoptik. In der zweiten Wohnung war die Küchenwand schmaler. Also Stichsäge, Kreppband auf die Schnittlinie, Daumen drücken. In der dritten stand ein Fenster im Weg, in der vierten eine Heizungsleitung. Am Ende war die Platte so kurz, dass neben der Spüle gerade noch der Wasserkocher Platz hatte.
Für mich war das alles völlig normal. Für viele Menschen aus anderen Ländern klingt es ziemlich verrückt.
Leere Wand, zwei Anschlüsse: Was „ohne Küche“ hier bedeutet
In vielen Ländern gehört die Küche selbstverständlich zur Mietwohnung, so wie Fenster und Türen. Wer dort einzieht, findet Herd, Spüle und Schränke vor. In Deutschland werden dagegen viele Wohnungen ohne Einbauküche vermietet. Was man dann vorfindet, ist ein Raum mit Fliesenspiegel, ein Wasseranschluss, ein Abfluss und eine Anschlussdose für den Herd. Das war es.
In meinen acht Jahren in der Hausverwaltung habe ich das bei Wohnungsübergaben oft erlebt. Leipzig zieht Studierende und Fachkräfte aus der ganzen Welt an, und mehr als einmal stand ich mit neuen Mietern in so einer leeren Küche. Sie schauten erst den Raum an, dann mich, dann wieder den Raum. Die Frage nach dem Kühlschrank habe ich in mehreren Sprachen gehört.
Das Staunen der Zugezogenen reiht sich ein in andere deutsche Wohneigenheiten. Über das Dreh-Kipp-Fenster wundern sich Besucher aus Großbritannien oder den USA zum Beispiel genauso gern.
Wie alles anfing: Frankfurt, 1926
Ausgerechnet die Geschichte der Einbauküche beginnt mit einer Küche, die fest zur Wohnung gehörte. 1926 entwarf die österreichische Architektin Margarete Schütte-Lihotzky für den sozialen Wohnungsbau in Frankfurt am Main die sogenannte Frankfurter Küche. Klein, durchdacht, mit kurzen Wegen und einem festen Platz für jeden Handgriff. Sie gilt als Vorläufer der modernen Einbauküche.
Warum sich das bei uns später so anders entwickelt hat, dafür gibt es keine einzelne, sauber belegte Erklärung. Eher mehrere Ansätze, die zusammen ein Bild ergeben:
- Die Küche als Eigentum: Wer eine Küche kauft, gibt dafür oft mehrere Tausend Euro aus. So etwas lässt man ungern beim Auszug zurück.
- Eine persönliche Sache: Für viele ist die Küche der Raum, in dem sie am meisten Zeit verbringen. Geräte, Farben und Arbeitshöhe sollen passen.
- Die Sicht der Vermieter: Eine mitvermietete Küche bedeutet Wartung, Reparaturen und Verschleiß. Nicht jeder Vermieter will sich das ans Bein binden.
- Unterschiede am Markt: Je nach Region sieht es anders aus. In Neubauten und hochpreisigen Wohnungen ist eine Einbauküche öfter dabei als in älteren, günstigeren Beständen.
Ehrlich gesagt: Keine dieser Erklärungen ist die eine Wahrheit. Aber zusammen erklären sie ganz gut, warum in deutschen Umzugswagen so viele Oberschränke stehen.
Und warum hängt da nur ein Kabel von der Decke?
Wer schon die Küche mitnimmt, lässt die Lampen erst recht nicht hängen. Deshalb begrüßt neue Mieter oft ein Anblick wie im Rohbau: ein paar Drähte aus der Decke, zusammengehalten von einer kleinen weißen Lüsterklemme. Kein Schirm, keine Birne.
Die erste Nacht in der neuen Wohnung verbringen viele deshalb mit Stehlampe, Campinglaterne oder Handytaschenlampe. Ich spreche da aus Erfahrung, und zwar aus mehrfacher.

Die Küchenablöse: Was der Nachmieter zahlen muss und was nicht
Die eleganteste Lösung kennt fast jeder: Man lässt die Küche einfach drin und verkauft sie an den Nachmieter. Das spart beiden Seiten Schlepperei. Sprechen Sie das aber vorher mit dem Vermieter ab, denn er sucht sich den Nachmieter in der Regel selbst aus.
Beim Preis gibt es eine Grenze. Nach § 4a Abs. 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes ist eine Ablösevereinbarung unwirksam, soweit der Preis in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert der Küche steht. Als Faustregel gilt: mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert.
Ein Rechenbeispiel: Ist die Küche heute noch 2.000 Euro wert, wird es bei einer Ablöse über 3.000 Euro heikel. Der Zeitwert ist dabei nicht der Neupreis von damals, sondern das, was die Küche mit ihrem Alter und ihren Gebrauchsspuren heute noch wert ist. Wer deutlich zu viel bezahlt hat, kann den überhöhten Teil unter Umständen zurückverlangen. Im Zweifel hilft der Mieterverein weiter.
Wenn die Küche dem Vermieter gehört
Dann gehört sie zur Mietsache, genau wie Heizung und Badewanne. Geht der Backofen kaputt, ist die Reparatur meist Sache des Vermieters. Dafür darf er für die Küche einen angemessenen Aufschlag auf die Miete nehmen. Was genau gilt, steht im Mietvertrag, und ein Blick hinein lohnt sich, bevor man den Kundendienst ruft.
Küche abbauen und mitnehmen: So übersteht sie den Umzug
Wer die Küche mitnimmt, kann sich mit ein paar Handgriffen viel Ärger sparen. Mein Ablauf nach drei Umzügen:
- Alles fotografieren, bevor Sie die erste Schraube lösen: Anschlüsse, Unterseite der Spüle, Aufbau der Schränke. Beim Aufbau sind diese Fotos Gold wert.
- Die neue Küchenwand ausmessen, und zwar vor dem Umzug: Breite, Fenster, Heizkörper, Lage von Wasser und Abfluss. Dann wissen Sie früh, ob gesägt werden muss.
- Schrauben und Kleinteile pro Schrank in einen beschrifteten Gefrierbeutel und den Beutel an den Schrank kleben.
- Die Arbeitsplatte hochkant tragen, nicht flach, und die Ecken mit Decken polstern.
- Beim Sägen Kreppband auf die Schnittlinie kleben, ein feines Sägeblatt nehmen und die Schnittkante hinterher abdichten, damit kein Wasser ins Holz zieht.
- Den Herd an die Anschlussdose sollte eine Elektrofachkraft anschließen. Bei einem Gasherd gehört das ohnehin in die Hände eines Fachbetriebs.
Findet sich kein Nachmieter und will auch der Vermieter die Küche nicht übernehmen, muss sie beim Auszug in der Regel raus. Halten Sie Absprachen schriftlich fest und machen Sie bei der Übergabe Fotos, das hilft auch später beim Thema Mietkaution zurück.
Was von meiner ersten Küche übrig ist
Inzwischen wohne ich in einer Eigentumswohnung in Gohlis, und beim Kauf stand ich zum ersten Mal auf der anderen Seite. Die Vorbesitzer ließen ihre Küche da, und wir haben sie im Kaufvertrag mit einem eigenen Betrag aufgeführt. Warum sich das lohnt, steht in unserem Artikel über die Kaufnebenkosten beim Hauskauf.
Meine erste Küche hat diesen Umzug nicht mehr mitgemacht. Zwei Unterschränke stehen heute im Keller und tragen Werkzeugkisten. Die Arbeitsplatte hat es nicht geschafft.
Wer heute eine Küche für die Mietwohnung kauft, dem gebe ich einen Rat aus eigener Erfahrung: Achten Sie auf Schränke in gängigen Standardbreiten, dann passen sie auch in die nächste Wohnung. Und betrachten Sie die Arbeitsplatte als Verschleißteil. Sie ist das Erste, was beim Umzug auf der Strecke bleibt.
Häufige Fragen
Muss ein Vermieter eine Küche stellen?
Nein, eine solche Pflicht gibt es nicht. Was zur Wohnung gehört, regelt der Mietvertrag. Ist eine Küche mitvermietet, muss der Vermieter sie allerdings in einem gebrauchsfähigen Zustand halten.
Wie viel Ablöse darf ich für meine gebrauchte Küche verlangen?
Orientieren Sie sich am Zeitwert, also dem heutigen Wert mit Alter und Gebrauchsspuren. Liegt der Preis mehr als etwa 50 Prozent darüber, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam. Rechnungen und Fotos helfen, einen fairen Preis zu begründen.
Muss ich meine eigene Küche beim Auszug ausbauen?
In der Regel ja, wenn weder Nachmieter noch Vermieter sie übernehmen. Die Wohnung wird grundsätzlich so zurückgegeben, wie Sie sie übernommen haben. Abweichende Absprachen sollten Sie schriftlich festhalten.
Darf ich die Deckenlampe beim Auszug mitnehmen?
Ja, wenn es Ihre eigene ist. Lassen Sie die Leitungsenden dann sauber isoliert in einer Lüsterklemme zurück. Gehörte die Lampe schon beim Einzug zur Wohnung, bleibt sie hängen.
Quellen und Grundlagen
- § 4a Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz (Ablösevereinbarungen)
- § 535 BGB (Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags)
- Frankfurter Küche von Margarete Schütte-Lihotzky (1926)
- DIN VDE 0105-100 (Sicherheitsregeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen)
Stand: 12. Oktober 2026.
Fehler entdeckt oder eine Frage zum Thema? Schreiben Sie der Redaktion. Korrekturen machen wir auf der Seite Faktencheck und Korrekturen transparent.





