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Laub vor dem Haus: Wann Mieter fegen müssen und wer haftet, wenn jemand ausrutscht

Frau fegt nasses buntes Laub vom Gehweg vor einem Mehrfamilienhaus, ein freundlicher Nachbar mit Hund geht an einem sonnigen Morgen vorbei
Zehn Minuten mit dem Besen, und der Weg zur Haustür ist wieder sicher. (Symbolbild: Immomeg)

Ob Mieter Laub vom Gehweg fegen müssen, steht nicht im Gesetz, sondern im Mietvertrag. Fehlt dort ein Hinweis, bleibt die Pflicht beim Eigentümer. Wer aber dran ist, haftet, wenn jemand stürzt, auch während des eigenen Urlaubs.

6 Min. Lesezeit Geprüft am 12.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gemeinde überträgt die Gehwegreinigung per Satzung meist auf die Grundstückseigentümer.
  • Mieter müssen nur fegen, wenn der Mietvertrag oder eine wirksam einbezogene Hausordnung das vorsieht.
  • Wer zuständig ist und nicht in zumutbaren Abständen räumt, kann nach § 823 BGB haften, wenn jemand stürzt.
  • Laub vom Baum des Nachbarn muss man meist hinnehmen, wenn es ortsüblich ist (§ 906 BGB).
Inhalt dieses Artikels
  1. Erst die Gemeinde, dann der Eigentümer, dann vielleicht Sie
  2. Regelmäßig fegen, aber nicht ununterbrochen
  3. Wenn jemand ausrutscht: Wer haftet für den Sturz?
  4. Wohin mit dem ganzen Laub?
  5. Und das Laub vom Baum des Nachbarn?
  6. Was in unserer Hausgemeinschaft gut funktioniert
  7. Häufige Fragen

Bei uns im Haus in Leipzig-Gohlis hängt im Treppenhaus, gleich neben den Briefkästen, ein laminierter Kehrplan. Jede Woche ist eine andere Wohnung dran, und wer gefegt hat, setzt mit Kugelschreiber einen Haken. Im Sommer schaut kaum jemand auf den Zettel. Ab Mitte Oktober wird er zum meistgelesenen Dokument im Haus.

Vor unserer Tür stehen große Straßenbäume, und ein Teil des Gehwegs ist noch mit altem Pflaster belegt. Nasses Laub darauf ist tückisch. Ich habe im vergangenen Herbst selbst einen unfreiwilligen Ausfallschritt hingelegt, mit einer vollen Einkaufstasche in der Hand, zwei Meter vor der eigenen Haustür. Passiert ist nichts. Gedacht habe ich trotzdem kurz an den Kehrplan.

Wer muss da eigentlich fegen? Und wer zahlt, wenn sich jemand das Handgelenk bricht? Die Antworten sind weniger eindeutig, als viele glauben. Ein paar klare Regeln gibt es aber.

Erst die Gemeinde, dann der Eigentümer, dann vielleicht Sie

Die meisten Gemeinden übertragen die Reinigung der Gehwege per Straßenreinigungssatzung auf die Grundstückseigentümer, die sogenannten Anlieger. Was genau verlangt wird, steht in der Satzung Ihrer Gemeinde, und die unterscheidet sich von Ort zu Ort. Ein Blick hinein lohnt sich, die Satzungen sind öffentlich.

Der Eigentümer kann die Pflicht an seine Mieter weitergeben, aber nicht einfach per Zuruf. Sie geht nur über, wenn das im Mietvertrag steht oder in einer Hausordnung, die wirksam in den Mietvertrag einbezogen wurde. Ein Zettel, der irgendwann im Hausflur aufgehängt wurde, reicht dafür in der Regel nicht.

Steht nichts drin, bleibt die Pflicht beim Eigentümer. Viele beauftragen dann einen Hausmeisterdienst. Dessen Kosten kann der Vermieter als Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Sie tauchen dann in der Abrechnung auf, die übrigens nicht beliebig spät kommen darf, wie wir im Artikel zur verspäteten Nebenkostenabrechnung erklären.

SituationWer muss fegen?
Mietvertrag und Hausordnung sagen nichts dazuder Eigentümer, oft über einen Hausmeisterdienst
Mietvertrag oder einbezogene Hausordnung überträgt die Pflichtdie Mieter, meist im Wechsel nach Plan
Der zuständige Mieter ist im Urlaub oder kranker muss selbst für eine Vertretung sorgen

In meiner Zeit in der Hausverwaltung habe ich viele Mietverträge gesehen, in denen zum Gehweg kein Wort stand. Gefegt haben die Mieter trotzdem, aus Gewohnheit oder Freundlichkeit. Das ist schön. Verpflichtet waren sie dazu nicht.

Regelmäßig fegen, aber nicht ununterbrochen

Niemand muss den ganzen Herbst mit dem Besen vor der Tür stehen. Ein dauerhaft laubfreier Gehweg wird nicht verlangt, wohl aber, dass in zumutbaren Abständen geräumt wird. Was zumutbar ist, hängt davon ab, wie viel herunterkommt und wie das Wetter ist.

Ein paar Faustregeln aus der Praxis:

  • Bei starkem Laubfall und Regen öfter fegen als in einer trockenen Woche.
  • Hauseingang, Stufen und den Weg zu den Mülltonnen nicht vergessen, dort laufen alle.
  • Zusammengekehrtes Laub nicht tagelang als Haufen am Gehwegrand liegen lassen, sondern zügig entsorgen.
  • Für nasses Laub einen Straßenbesen mit harten Borsten nehmen, ein weicher Hallenbesen schmiert eher.

Und auch Fußgänger sind nicht aus der Verantwortung. Wer im Herbst unter Bäumen unterwegs ist, muss mit Laub rechnen und entsprechend aufpassen. Stürzt jemand, der achtlos gelaufen ist, kann ihm ein Mitverschulden angerechnet werden.

Nasses Herbstlaub auf Kopfsteinpflaster, ein Fußgänger in Stiefeln setzt vorsichtig einen Schritt vor den anderen
Nasses Laub auf Pflaster ist rutschiger, als es aussieht.

Wenn jemand ausrutscht: Wer haftet für den Sturz?

Wer für den Gehweg zuständig ist, trägt die Verkehrssicherungspflicht. Verletzt er sie und stürzt jemand auf nassem Laub, kann er nach § 823 BGB für den Schaden haften. Das können Behandlungskosten sein, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld.

Ist die Pflicht wirksam auf Mieter übertragen, trifft das den Mieter, der laut Plan dran gewesen wäre. Ganz aus dem Spiel ist der Eigentümer damit in der Regel nicht: Er muss zumindest im Blick behalten, ob tatsächlich gefegt wird.

Ob Ihre private Haftpflichtversicherung einspringt, wenn Sie als Mieter eine übernommene Reinigungspflicht verletzen, hängt vom Vertrag ab. Ein kurzer Blick in die Bedingungen oder eine Nachfrage beim Versicherer kostet nichts außer zwei Minuten.

Wohin mit dem ganzen Laub?

Zusammengefegt ist schnell. Danach beginnt die eigentliche Frage. Diese Wege sind üblich:

  1. Biotonne: der naheliegende Weg für kleinere Mengen.
  2. Laubsäcke der Gemeinde: Manche Gemeinden geben im Herbst spezielle Säcke aus und holen sie ab. Fragen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung nach.
  3. Grünschnitt-Sammelstellen oder Wertstoffhöfe: für größere Mengen, sofern es sie in Ihrer Gemeinde gibt.
  4. Im eigenen Garten: unter Hecken oder auf Beeten ist Laub ein guter Winterschutz. Ein Laubhaufen in einer ruhigen Ecke kann sogar Igeln im Herbst helfen. Auf dem Rasen sollte es dagegen nicht liegen bleiben, warum, steht in unserem Text zum letzten Rasenschnitt im Oktober.

Was nicht geht: das Laub in den Gully kehren. Es verstopft die Abläufe, und beim nächsten Starkregen steht das Wasser auf der Straße. Auch einfach auf die Fahrbahn schieben ist keine Lösung.

Wer mit dem Laubbläser anrückt, sollte die erlaubten Uhrzeiten kennen. In Wohngebieten sind sie enger, als viele denken, Details finden Sie in unserem Artikel über Laubbläser und Ruhezeiten.

Und das Laub vom Baum des Nachbarn?

Der Klassiker unter den Herbststreitigkeiten. Die Linde steht drüben, die Blätter landen hüben. Rechtlich gilt nach § 906 BGB: Was ortsüblich ist, muss man in der Regel hinnehmen. In einer Straße mit vielen alten Bäumen gehört Laub im Herbst schlicht dazu.

Einen finanziellen Ausgleich, die sogenannte Laubrente, gibt es nur in Ausnahmefällen. Rechnen Sie also nicht damit. Ein freundliches Gespräch über den Gartenzaun bringt meist mehr, vielleicht hilft der Nachbar ja beim Zusammenrechen.

Was in unserer Hausgemeinschaft gut funktioniert

Der Kehrplan im Treppenhaus ist kein Hexenwerk, aber er hat einiges entspannt. Wir haben zwei stabile Besen, eine Schaufel und eine Rolle Laubsäcke gemeinsam angeschafft, sie stehen im Fahrradkeller. Wer in den Urlaub fährt, tauscht seine Woche und schreibt den Tausch auf den Zettel. Das dauert eine Minute und erspart jede Diskussion.

Unser Nachbar im Erdgeschoss ist über achtzig und tut sich mit dem Fegen schwer. Eine junge Familie aus dem dritten Stock übernimmt seine Wochen, er nimmt dafür ihre Pakete an. So etwas steht in keiner Satzung, funktioniert aber besser als jede Regel.

Schauen Sie in Ihren Mietvertrag, bevor Sie sich ärgern oder sich verpflichtet fühlen. Und wenn es Streit gibt, wer fegen muss oder wer für einen Sturz aufkommt, helfen Mieterverein, Eigentümerverband oder ein Anwalt weiter. Dieser Artikel gibt einen Überblick, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter Laub fegen, wenn im Mietvertrag nichts steht?

In der Regel nein. Die Pflicht geht nur auf Mieter über, wenn sie im Mietvertrag oder in einer wirksam einbezogenen Hausordnung steht. Sonst bleibt sie beim Eigentümer.

Wer zahlt den Hausmeisterdienst, der den Gehweg fegt?

Beauftragt wird er vom Eigentümer. Die Kosten kann der Vermieter als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Sie finden sie dann in der jährlichen Nebenkostenabrechnung.

Darf ich das Laub in den Gully kehren?

Nein. Laub verstopft die Straßenabläufe, und bei Regen staut sich das Wasser. Entsorgen Sie es lieber über die Biotonne, Laubsäcke der Gemeinde oder eine Sammelstelle.

Kann ich vom Nachbarn Geld verlangen, weil sein Baum alles zuschüttet?

Nur in Ausnahmefällen. Ortsüblicher Laubfall muss nach § 906 BGB meist hingenommen werden. Ein Ausgleich, die Laubrente, kommt nur ausnahmsweise in Betracht, etwa wenn die Belastung weit über das Übliche hinausgeht.

Quellen und Grundlagen

  • § 823 BGB (Schadensersatzpflicht)
  • § 906 BGB (Zuführung unwägbarer Stoffe)
  • Betriebskostenverordnung (BetrKV)
  • Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden

Stand: 12. Oktober 2026. Der Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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